Welche Kriterien gelten für die Bewertung der Einreichungen?
Diese hier festgelegten Kriterien sind ausschlaggebend für die fachlichen Bewertungen der einzelnen Sachbereiche der Stadtverwaltung und für die Bürger-Jury-Entscheidung:
- Es gibt in der zweijährigen Probephase keine thematische Beschränkung. Dabei ist es egal, ob sich der Vorschlag im kulturellen Bereich befindet, eine Grünanlage betrifft, ein sportliches Areal ist, ein bauliches Detail betrifft – es ist (fast) alles gestattet.
- Es dürfen sich Personen jeden Alters daran beteiligen, von der Idee einer KitaGruppe bis hin zu den Senioren. Vorschläge aus allen Generationen sind willkommen.
- Der Vorschlag muss einen eindeutigen Bezug zur Stadt Erkner haben.
- Der Vorschlag darf den bereitgestellten Höchstbetrag von 20 000 Euro nicht überschreiten.
- Die Stadt muss für die Maßnahme zuständig sein.
- Der Vorschlag muss gemeinwohlorientiert sein.
- Das Ergebnis muss für alle Bewohnerinnen und Bewohner zugänglich sein.
- Es dürfen sich auch Bürger beteiligen, die nicht ihren Wohnort in Erkner haben, aber eventuell ihren Arbeitsplatz in der Stadt haben oder als Gast in Erkner weilen.
- Kiezvorschläge sind erlaubt. Damit sind Vorschläge für ein Wohnareal gemeint.
Auf diese Kriterien haben sich die Mitglieder der Arbeitsgruppe Bürgerhaushalt (bestehend aus den der Fraktionen der Stadtverordnetenversammlung und der Stadtverwaltung /Hauptamt) geeinigt.