Wofür ist die Stadt Erkner zuständig und wofür nicht?
Die Möglichkeiten, Dinge in der Stadt zu verändern, sind vielfältig. Projekte aus den Bereichen Finanzen, Verwaltung, Kultur, Sport, Freizeit, Sicherheit und Ordnung sind grundsätzlich umsetzbar, sofern die Zuständigkeit der Stadt Erkner gegeben ist und die Projekte den dem Bürgerhaushalt zugrundeliegenden Kriterien entsprechen. Auch wenn viele Vorschläge aus den Reihen der Bürger*innen sicher eine Überlegung wert sind, können Sie jedoch aus Gründen der Zuständigkeit nicht im Bürgerhaushalt berücksichtigt werden.
Dazu gehören zum Beispiel:
- die Anstellung von Lehrerinnen und Lehrern
- das Bauen einer Ortsumfahrung oder neuen Bundesstraße
- das Anbieten von Services, die der Verwaltung des Landkreises zugeordnet sind, z.B. KFZ-Zulassung
- die Beeinflussung oder Regulierung von Preisen auf dem privaten Markt, z.B. für Immobilien oder Strom
Folglich wird jeder Vorschlag in Phase 3 des Bürgerhaushalts durch die Verwaltung der Stadt überprüft und mit Hinweisen zur Umsetzbarkeit und Budgetierung versehen.